Prüfungsstücke


Im praktischen Teil der Gesellenprüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens sieben Stunden eine Arbeitsprobe anfertigen. Laut Ausbildungsordnung handelt es sich hierbei um das "Herstellen eines Werkstückes mit mindestens zwei unterschiedlichen Verbindungen unter Einbeziehung des Einrichtens, Rüstens und Bedienens von stationären Maschinen sowie des Einlassens und Montierens eines Beschlages, des Herstellens eines Furnierbildes, des Bearbeitens von Kunststoffen oder des Einpassens und Einbauens eines Fertigteiles oder eines Halbzeuges."

Fotorealistische Visualisierungen von aktuellen Prüfungsstücken des nordrhein-westfälischen Tischlerhandwerks illustrieren diese Aufgabe.


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